Hörgeräte von Fielmann: Zahlt die Krankenkasse?
In vielen Fällen haben Versicherte alle sechs Jahre Anspruch auf ein neues Hörgerät. Damit die Krankenkasse die Kosten für ein Hörgerät übernimmt, stellt ein HNO-Arzt bei Bedarf eine entsprechende Verordnung aus. Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Inhalte
Welche Voraussetzungen gibt es für Hörgeräte auf Rezept?
Wie funktioniert bei Fielmann die Abrechnung von Hörgeräten mit der gesetzlichen Krankenkasse?
Wie erfolgt die Abrechnung der Hörgeräte mit privaten Krankenkassen?
Wieviel muss ich für ein neues Hörgerät dazuzahlen?
Übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für die Reparatur des Hörgeräts?
Ist für die Kostenübernahme von Hörgeräten durch die Krankenkasse ein Rezept notwendig?
Wie lange ist eine Verordnung für Hörgeräte gültig?
Welche Voraussetzungen gibt es für Hörgeräte auf Rezept?
Bevor die Krankenkasse die Kosten für Hörgeräte übernimmt, ist zunächst ein Hörtest beim HNO- Arzt Ihres Vertrauens notwendig. Dabei hängt der Anspruch auf ein neues Hörgerät maßgeblich von Ihrer derzeitigen Hörleistung ab. Folgende Kriterien bestimmen, ob Sie Anspruch auf eine Kostenübernahme für Ihr Hörgerät haben:
Die Verstehensquote für Sprache muss bei Umgebungslautstärke bei 80 % oder darunter liegen.
Der Hörverlust muss im Bereich der Hauptfrequenzen zwischen 500 und 4000 Hertz bei mindestens 30 Dezibel liegen.
Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, erhalten Sie von Ihrem HNO-Arzt eine Verordnung für ein Hörgerät. Mit dieser Verordnung können Sie Ihren Anspruch auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse geltend machen.
Wie funktioniert bei Fielmann die Abrechnung von Hörgeräten mit der gesetzlichen Krankenkasse?
Nachdem Sie von Ihrem HNO-Arzt eine Verordnung für ein neues Hörgerät erhalten haben, ist es an der Zeit für einen Besuch in der nächsten Fielmann-Niederlassung mit Hörakustik-Studio. Hier erhalten Sie eine individuelle Beratung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wenn Sie sich für ein Hörsystem entschieden haben, übernimmt Fielmann die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Fielmann erhalten Sie ein Hörgerät im Wert von 754 € zum Nulltarif*. Für diesen Preis erhalten Sie bei Fielmann bereits volldigitale Markenhörsysteme, die dem neusten Stand der Technik entsprechen.
Sofern Ihnen eine gültige ohrenärztliche Verordnung vorliegt, zahlen Sie beim Kauf Ihrer neuen Nulltarif-Hörsysteme lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Hörsystem. Entscheiden Sie sich allerdings für ein Hörgerät, welches den Vertragspreis der Krankenkassen übersteigt, so muss auch der Differenzbetrag privat dazugezahlt werden.
Wie erfolgt die Abrechnung der Hörgeräte mit privaten Krankenkassen?
Sind Sie privatversichert, so erhalten Sie nach Abschluss der Hörsystemversorgung eine Rechnung über die Privatpreise der Hörsysteme ausgestellt. Diese Rechnung reichen Sie eigenständig bei Ihrer Krankenversicherung ein. Wir empfehlen Ihnen, die Kostenübernahme des Hörgeräts durch die private Krankenversicherung schon vor der endgültigen Rechnungsstellung abzuklären. Dazu erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag, der zur Vorlage bei Ihrer privaten Krankenversicherung dient. Mit der Kostenübernahmebestätigung Ihrer privaten Krankenkasse können Sie im Anschluss risikofrei Ihr neues Hörgerät kaufen.
Wieviel muss ich für ein neues Hörgerät dazuzahlen?
Bei Fielmann erhalten Sie volldigitale Markenhörsysteme aller namhaften Hersteller, darunter zum Beispiel Bernafon, GN Resound, Starkey und Unitron zum Nulltarif* bzw. zum garantiert günstigsten Preis. Das stellt auch unsere Geld-zurück-Garantie für Sie sicher. Sofern Ihnen eine Verordnung des HNO-Arztes für Hörgeräte vorliegt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Ihr neues Hörgerät. Lediglich wenn Sie sich für ein Hörgerät entscheiden, welches den Preis des Vertragspreises der Krankenversicherung übersteigt, müssen Sie den Differenzbetrag privat dazuzahlen.
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Termin vereinbarenEin kostenloser Hörtest bei Fielmann sorgt für Klarheit, ist der erste Schritt auf dem Weg zurück zum guten Hören. Vereinbaren Sie bequem online einen Termin.
Übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für die Reparatur des Hörgeräts?
Sofern Sie sich für ein Hörgerät zum Nulltarif* entschieden haben, welches vollständig von der Krankenkasse übernommen wird, so werden auch alle anfallenden Kosten für die Reparatur von der Krankenkasse gezahlt. Dazu erhält der Hörakustiker innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren eine Pauschale, die auch alle anfallenden Wartungsarbeiten abdeckt.Haben Sie sich für ein Hörgerät mit privatem Eigenanteil entschieden, kann auch bei Reparaturen ein Eigenanteil anfallen. Diesen müssen Sie privat leisten.Bei Fielmann erhalten Sie Hörgeräte namhafter Markenhersteller mit geprüfter Qualität. Daher bieten wir auf Hörsysteme inklusive Zubehör grundsätzlich drei Jahre Garantie.
Ist für die Kostenübernahme von Hörgeräten durch die Krankenkasse ein Rezept notwendig?
Immer wenn Sie ein neues Hörgerät kaufen und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sicherstellen möchten, benötigen Sie zunächst eine Verordnung von Ihrem HNO-Arzt. Folgeversorgungen nach frühestens sechs Jahren können in vielen Fällen ohne das Vorliegen einer neuen ohrenärztlichen Verordnung abgerechnet werden.
Wie lange ist eine Verordnung für Hörgeräte gültig?
Hat Ihr HNO-Arzt eine Verordnung für Hörgeräte ausgestellt, muss diese innerhalb von 28 Kalendertagen bei der Krankenkasse vorgelegt werden. Die Versorgung gilt als aufgenommen, sobald die Verordnung beim Hörakustiker nachweislich eingegangen ist. Es ist also sinnvoll, zeitnah nach der Ausstellung der Verordnung einen Termin in einem Fielmann Hörakustik-Studio zu vereinbaren und das unverbindliche, kostenfreie Probetragen zu beginnen.
Natürlich können Sie auch ohne Verordnung Ihres HNO-Arztes ein Hörgerät kaufen. Die anfallenden Kosten sind dann allerdings vollständig privat zu leisten.
*Sie übernehmen nur die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Hörsystem. Der Privatpreis beträgt 754 € pro Hörsystem.