Erklärung zum Corporate Governance 2007.
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Demgemäß erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Fielmann AG nach § 161 Aktiengesetz:
Die Fielmann AG entspricht der Empfehlung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit folgenden Ausnahmen:
Eine prinzipielle Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder besteht nicht. Wir sind der Auffassung, dass Kompetenz und Leistungsfähigkeit nicht anhand starrer Altersgrenzen bestimmt werden sollten. Eine Nachfolgeplanung für Mitglieder des Vorstands wird von Fall zu Fall zwischen den Gremien diskutiert.
(Kodex Ziffer 5.1.2 i.V.m Kodex Ziffer 5.4.1)
Der Aufsichtsrat plant derzeit nicht die vorzeitige Einrichtung eines "Audit Committee". Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sollen bis zu einer gesetzlichen Neuregelung weiterhin dem Gesamtorgan vorbehalten bleiben. Um ihrer Verantwortung für diese wesentlichen Aufgaben gerecht zu werden, beabsichtigen die Mitglieder des Aufsichtsrates auch künftig hieran unmittelbar mitzuwirken. Neben der jährlich stattfindenden Bilanzsitzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Gegenwart der Wirtschaftsprüfer, auf der die Abschlüsse von Konzern und Aktiengesellschaft eingehend erörtert werden, besteht für alle Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit, sich zuvor intensiv über Prüfungsinhalte und -ergebnisse in einem Diskussionsforum im Beisein des Prüfungsleiters und seines Stellvertreters zu informieren.
(Kodex Ziffer 5.3.2 )
Die Hauptversammlung wird zukünftig bei Wahlen zum Aufsichtsrat, sofern dieses von einem Aktionär verlangt wird, über das Wahlverfahren abstimmen. Spricht sich die Mehrheit des bei der Hauptversammlung vertretenen Aktienkapitals für eine Einzelwahl aus, wird diese durchgeführt. Die Amtszeit der durch die Anteilseigner gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit der ordentlichen Hauptversammlung 2010. Daher wird zum jetzigen Zeitpunkt auf die Bildung eines Nominierungsausschusses verzichtet.
(Kodex Ziffer 5.4.3 i.V.m Kodex Ziffer 5.3.3)
Die Mehrheitsverhältnisse des stimmberechtigten Kapitals wurden in der Börsenzeitung vom 3.5.2002 sowie im Anhang des Konzernabschlusses und Jahresabschlusses der Fielmann AG veröffentlicht. Ergänzend hierzu erfolgte im Geschäftsjahr 2006 eine Veröffentlichung in der Börsenzeitung vom 11. August, die auch auf der Internetseite der Fielmann AG abrufbar ist. Auf eine darüber hinausgehende individualisierte Darstellung wurde verzichtet, da der Bestand 1 Prozent des stimmberechtigten Kapitals nicht überschreitet.
(Kodex Ziffer 6.6)
Der geprüfte Konzernabschluss sowie die Zwischenberichte werden innerhalb der börslich vorgesehenen Fristen veröffentlicht.
(Kodex Ziffer 7.1.2)
Vergütungsbericht
Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge des Vorstandes unterteilen sich in fixe und in variable, ergebnisabhängige Bestandteile sowie eine Pensionszusage. Den fixen Bezügen wurde die auf die Vorstände entfallende Prämie einer Gruppenunfall-versicherung anteilig zugerechnet. Die variablen Bestandteile orientieren sich an dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Fielmann-Konzerns. Aktien-Optionsprogramme sind nicht eingerichtet. Auf eine regelmäßige Überprüfung der Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand durch das Gremium des Aufsichtsrats wird zu Gunsten einer fallbezogenen Analyse verzichtet. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird auf der Hauptversammlung auf Nachfrage über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren eventuelle Veränderung berichten. Die auf das Geschäftsjahr 2006 entfallenden Beträge sind individualisiert im Anhang zum Konzernabschluss unter Textziffer 28 dargestellt.
Die heutige Vergütungsstruktur der Aufsichtsratsmitglieder trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang Rechnung, daher wird auf erfolgsorientierte Bestandteile verzichtet. Der Gesamtbetrag der Bezüge wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen im Anhang zum Konzernabschluss und im Jahresabschluss der Fielmann AG ausgewiesen.
(Kodex Ziffer 4.2.3 i.V.m Kodex Ziffer 4.2.4 i.V.m. Kodex Ziffer 4.2.5 i.V.m. Kodex Ziffer 4.2.2. i.V.m. Kodex Ziffer 5.4.7)
Hamburg, im Dezember 2007
Für den Vorstand
gez.
Günther Fielmann
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Für den Aufsichtsrat
gez.
Prof. Dr. Mark K. Binz
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