Welche Voraussetzungen gibt es für Hörgeräte auf Rezept?

Bevor die Krankenkasse die Kosten für Hörgeräte übernimmt, ist zunächst ein Hörtest beim HNO- Arzt Ihres Vertrauens notwendig. Dabei hängt der Anspruch auf ein neues Hörgerät maßgeblich von Ihrer derzeitigen Hörleistung ab. Folgende Kriterien bestimmen, ob Sie Anspruch auf eine Kostenübernahme für Ihr Hörgerät haben:

  • Die Verstehensquote für Sprache muss bei Umgebungslautstärke bei 80 % oder darunter liegen.

  • Der Hörverlust muss im Bereich der Hauptfrequenzen zwischen 500 und 4000 Hertz bei mindestens 30 Dezibel liegen.

Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, erhalten Sie von Ihrem HNO-Arzt eine Verordnung für ein Hörgerät. Mit dieser Verordnung können Sie Ihren Anspruch auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse geltend machen.

Wie funktioniert bei Fielmann die Abrechnung von Hörgeräten mit der gesetzlichen Krankenkasse?

Nachdem Sie von Ihrem HNO-Arzt eine Verordnung für ein neues Hörgerät erhalten haben, ist es an der Zeit für einen Besuch in der nächsten Fielmann-Niederlassung mit Hörakustik-Studio. Hier erhalten Sie eine individuelle Beratung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wenn Sie sich für ein Hörsystem entschieden haben, übernimmt Fielmann die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Fielmann erhalten Sie ein Hörgerät im Wert von 754,- € zum Nulltarif*. Für diesen Preis erhalten Sie bei Fielmann bereits volldigitale Markenhörsysteme, die dem neusten Stand der Technik entsprechen.

Sofern Ihnen eine gültige ohrenärztliche Verordnung vorliegt, zahlen Sie beim Kauf Ihrer neuen Nulltarif-Hörsysteme lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10,00 Euro pro Hörsystem. Entscheiden Sie sich allerdings für ein Hörgerät, welches den Vertragspreis der Krankenkassen übersteigt, so muss auch der Differenzbetrag privat dazugezahlt werden.